Als letzter Teil der kommunalen Gebietsreform in Bayern wurden per Gesetz zum 01. Mai 1978 Gemeinden zusammengelegt und Verwaltungsgemeinschaften gegründet.
Aus ehemals 7.073 selbständigen Gemeinden im Freistaat, wie es sie von 1819 bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gab, blieben seinerzeit 2.052 übrig.
1287 Gemeinden wurden weiterhin in 393 Verwaltungsgemeinschaften zusammengefasst.
„Die Verwaltungsgemeinschaft war und ist Voraussetzung für den bayerischen Weg in der Gemeindegebietsreform, möglichst viele Gemeinden zu erhalten und ihnen im Rahmen eines Verwaltungsverbunds die Eigenständigkeit zu belassen.“, so formulierte einst Ministerpräsident Edmund Stoiber den Sinn und Zweck einer Verwaltungsgemeinschaft.
Die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach war seinerzeit eine sehr „schwierige politische Geburt“.
Sie wurde durch Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen vom 12.04.1976 (RABl. S. 85) gebildet.
Einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Maßbach hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Entscheid vom 30. November 1977 abgewiesen. Die Gemeinde Maßbach hatte sich gegen die Umgliederung eines Gemeindeteils in die Gemeinde Thundorf i.UFr. gewandt. Sie forderte, anstelle der Verwaltungsgemeinschaft eine Einheitsgemeinde zu bilden und die Gemeinden Rannungen, Rothhausen und Thundorf i.UFr. nach Maßbach anzugliedern.
Der Mart Maßbach und die Gemeinden Rannungen und Thundorf i.UFr. haben beantragt, die Verwaltungsgemeinschaft aufzulösen. Alle drei Gemeinden tragen vor, ausreichend leistungsfähig zu sein, ihre Verwaltung im vollen Umfang eigenständig zu führen. Der Markt Maßbach fordert darüber hinaus Ersatz für die Investitionen, die er zur Unterbringung der Verwaltungsgemeinschaft aufgewandt hat.
Die Verwaltungsgemeinschaft und ihre Mitgliedsgemeinden sind zu den Anträgen nicht förmlich angehört worden.
Den Anträgen der drei Gemeinden kann nicht entsprochen werden. Die Gemeinden Rannungen und Thundorf i.UFr. erreicht bei weitem nicht die nach den neu gewichteten Kriterien notwendige Leistungsfähigkeit für Einheitsgemeinden. Die Kriterien erfüllt zwar der Markt Maßbach, doch scheidet auch seine Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft aus. Eine Verwaltungsgemeinschaft allein aus den Gemeinden Rannungen und Thundorf wäre mit nur 2.100 Einwohnern und der selbst für Gemeinden vergleichbarer Größenklasse nicht ausreichend leistungsfähig. Eine derartige Verwaltungsgemeinschaft scheidet auch auf Grund der naturräumlichen Lage aus. Der Markt Maßbach liegt zwischen beiden Gemeinden. Sitz einer solchen Verwaltungsgemeinschaft könnte auch wieder nur der Markt Maßbach sein.
Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach aufzulösen oder eine ihrer Mitgliedsgemeinden zu entlassen.